Datum :
22.10.2019 bis 23.10.2019
Teilnehmer :
Unternehmer, Bürokräfte im DDH, Mitarbeiter von Steuerbüros
Leitung :
Dipl.-Handelslehrer Peter Welter, Dozent am BBZ Mayen
Seminarkosten :
Mitglieder: € 300,- + 19% MwSt. (inkl. Verpflegung u. Tagungsgetränke)
Nichtmitglieder: € 600,- + 19% MwSt. (inkl. Verpflegung u. Tagungsgetränke
Seminarort :
Dachdecker-Bildungszentrum (DBZ)
Hertzstraße 177, 76187 Karlsruhe,
22.10.: Raum 503 + 23.10.: Raum 405
Programm :
Da das Dachdeckerhandwerk eigene Tarifverträge hat, unterscheidet sich die Lohnabrechnung
in vielen Punkten von der Abrechnung im Baugewerbe, was vor allem bei der Ermittlung des
Bruttolohnes und bei der Arbeitszeitflexibilisierung von größter Bedeutung ist.
Das Seminar vermittelt Ihnen u. a. an Hand konkreter Beispiele, wie Sie u. a. den Bruttolohn
errechnen, die Formulare der SOKA Dach und der Arbeitsverwaltung bearbeiten und die
Entgeltfortzahlung abwickeln. Die wesentlichen Seminarinhalte werden dabei sofort an
praktischen Beispielen trainiert und auch aufgezeigt, wie der Betrieb Kosten sparen kann
Abschluss des Arbeitsvertrages und Alternativen des Arbeitsvertrages
- Führung der Personalunterlagen
- Wesentliche Inhalte des Rahmentarifvertrages
- Grundlagen der Steuer- und Beitragsberechnung
- Abwicklung des Urlaubs
- Leistungen der SOKA Dach
- Abrechnung von Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzenden Leistungen
- Durchführung des Meldeverfahrens
- Entgeltfortzahlung und Erstattungen
Allgemeine Veranstaltungsbedingungen (AGBs)
Anmeldung:
Die verbindliche Anmeldung für eine Teilnahme erfolgt mit Absendung dieser Online-Anmeldung. Die Teilnehmeranzahl ist bei allen Kursen begrenzt. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach dem Eingangsdatum.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese AGBs an.
Es gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wir behalten uns vor, den Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen oder terminlich zu ändern. Bereits bezahlte Kursgebühren werden in einem solchen Fall komplett zurückerstattet.
Anmeldeschluss:
Anmeldeschluss für die Teilnahme an einem Kurs ist 14 Tage vor dem vorgesehenen Kursbeginn. Anmeldungen nach Anmeldeschluss werden nur in Ausnahmefällen und nach direkter Rücksprache mit der Geschäftsstelle in Karlsruhe akzeptiert.
Bestätigung:
Ca. 2 Wochen vor Seminarbeginn erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung sowie die Rechnung bzw. eine Absage, sollte das Seminar aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht stattfinden können.
Bezahlung:
Die Teilnahmegebühr wird in der jeweiligen Seminar-Ausschreibung angegeben. Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungsstellung innerhalb der dort angegeben Frist durch Überweisung. Eine Teilnahme am Seminar ist nur nach pünktlichem Zahlungseingang möglich. Das Zahldatum liegt grundsätzlich vor Seminarbeginn. Die Seminargebühr ist ein Pauschalpreis und gilt deshalb unabhängig von einer evt. Nicht-Inanspruchnahme einzelner im Preis enthaltener Leistungen.
Rücktritt:
Eine Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt von der Anmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn fallen keine Storno-Gebühren an. Bereits bezahlte Seminargebühren werden zurück erstattet. Bei Rücktritt weniger als 14 Tage vor Kursbeginn wird eine Storno-Gebühr in Höhe von 20% der Kursgebühr fällig. Bei Rücktritt weniger als 3 Tage vor der Veranstaltung bzw. bei Fernbleiben wird die komplette Seminargebühr fällig. Bei Nennung eines Ersatzteilnehmers fallen außer der Kursgebühr keine weiteren Kosten an.
Hausordnung:
Die Haus- und Werkstattordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes ist Bestandteil des Vertrages und von den Teilnehmern zu beachten. Zuwiderhandlungen können zum Verweis von der Weiterbildungsmaßnahme führen.
Unterbringung:
Für Verpflegung sowie evt. notwendige Übernachtungen hat der Teilnehmer generell selbst zu sorgen. Ausnahmen hiervon sind der jeweiligen Kursbeschreibung zu entnehmen.
Haftung:
Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Beschädigungen oder Verluste mitgebrachter Gegenstände ist eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung dieser Gegenstände ist auf grobe Fahrlässigkeit durch den Veranstalter zurückzuführen. In gleicher Weise ist die Haftung für Personenschäden ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschossen.
Sonstiges:
Geringfügige Seminaränderungen behalten wir uns vor.
Stand 02/2016 - Änderungen vorbehalten!