Datum :
03.11.2022 bis 03.11.2022
Teilnehmer :
Geschäftsführer, Inhaber und leitende Angestellte
Beginn: 14.00 Uhr
Leitung :
Wengenstein-Rechtsanwälte
Seminarkosten :
Kostenfrei für Mitglieder er DDI-Stuttgart
Seminarort :
Im Vorfeld der DDI-Mitgliederversammlung
Programm :
Regressanspruch von Sozialversicherungsträgern aus § 110 SGB VII bei Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften – Geschäftsführer, Inhaber und leitende Angestellte haften mit Ihrem Privatvermögen
Topics des Vortrags (Roter Faden):
- Verschuldensgrade im Zivilrecht – insb. Einordnung der
wissentlichen Pflichtverletzungen
- Persönliche Inanspruchnahme durch die
Berufsgenossenschaft anhand von konkreten
Praxisbeispielen
- Fallbeispiel - Zivilrechtliche Inanspruchnahme des
Geschäftsführers & strafrechtliche Ermittlungen
- Lösungs- und Präventionsstrategien (u.a.
Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisung,
Dokumentation)
- Verhalten- und Schadenbearbeitung des
Betriebshaftpflichtversicherers (konkrete Praxisbeispiele)
- Darstellung der neuralgischen und entscheidenden
Klauseln in der Haftpflichtversicherung